Verantwortlich:
Abt Plastikkarten GmbH
Handelsregister B 550738 beim Amtsgericht Freiburg
Geschäftsführer:
Hans Karl Abt
Gartenstr. 2,
D-78343 Gaienhofen
Tel.: 0049 - (0) 77 35 - 44 07 - 0
Fax: 0049 - (0) 77 35 - 44 07 - 29
e-mail: info@abt-plastikkarten.de
Steuer-Nummer: 18147/00514 • Umsatz-Steuer-Ident-Nr.: DE 166302652
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und Verbände, nicht an Privatpersonen
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Inhalt des Webangebots
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Datenschutz
Sofern Sie uns persönliche Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften etc.), erfolgt dies logischerweise freiwillig. Abt Plastikkarten GmbH erklärt ausdrücklich, dass sie diese Daten nicht an Dritte weitergibt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfragen verwendet. Des Weiteren kann auf Wunsch jederzeit eine Löschung aller persönlichen Daten vorgenommen werden.
AGB´s vom 01.10.2007
I. Allgemeines
Vertragsgrundlagen sind ausschließlich unsere Auftragsbestäti-gungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die umseitig abgedruckten Informationen zu Druckvorstufe, Datenüber-tragung und Bestellung. Wir akzeptieren keine Einkaufsbeding-ungen o.ä. von Kundenseite. Andere als unsere Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Vertragsschluss
1. Bestellen Sie bitte deutlich und unmissverständlich und überprüfen Sie die Auftragsbestätigung. Für den Umfang der Lieferpflicht ist ausschließlich der Text unserer Auftragsbestätigung verbindlich, sofern Sie nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widersprechen.
2. Jede in Auftrag gegebene Leistung oder Mehrleistung wird gesondert berechnet, ohne dass unser Vergütungsanspruch vor Beginn der Ausführungen angemeldet werden muss. Dies gilt auch und gerade für nach erfolgter Auftragsbestätigung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Änderungen des Werkgegenstandes.
3. Die Preise gelten für die Dauer der vereinbarten Lieferzeit und sind darüber hinaus freibleibend. Sie verstehen sich ab Werk in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.
4. Werden durch Änderungswünsche des Bestellers oder andere Anordnungen die Grundlagen des Preises für die im Vertrag vorgesehenen Leistungen geändert, so ist ein neuer Preis unter Berück-sichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat nach Möglichkeit vor der Ausführung zu erfolgen.
5. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Zeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.
7. Leistungen, die wir ohne Beauftragung durch den Besteller ausführen, sind zu vergüten, wenn der Besteller sie nachträglich billigt. Dies kann auch konkudent durch Entgegennahme oder Inge-brauchnahme der Werkleistung geschehen. Eine Vergütung steht uns auch dann zu, wenn die Leistungen zur Vertragserfüllung notwendig waren und dem mutmaßlichen Willen des Bestellers entsprachen.
III. Zahlungsmodalitäten
1. Wir können dem Besteller für bereits erbrachte Leistungen Abschlagsrechnungen stellen. Die Abschlagszahlungen sind in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags zu leisten.
2. Abschlagszahlungen sind sofort zur Zahlung fällig, Schluss-zahlungen jeweils binnen 2 Wochen nach Eingang einer prüffähigen Schlussrechnung.
3. Der Besteller kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder seine Zahlung zurückhalten.
4. Bei Zielüberschreitung ist der Besteller verpflichtet, Verzugs-zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern, bei Nichtkaufleuten in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, wobei der Nachweis eines höheren Verzugs-schadens jederzeit möglich ist.
5. Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
6. Ist der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrags abzulehnen.
7. Tritt eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern.
8. Verweigert der Besteller Vorauszahlungen oder Sicherheiten, so steht es uns frei, ohne vorherige Ankündigung vom Vertrag zurück-zutreten und Schadensersatz zu fordern.
IV. Lieferfrist
.
Wir informieren Sie stets über die voraussichtlichen Lieferzeiten. Wir bieten jedoch keinen fixen Lieferzeitpunkt an und haften auch nicht, wenn die Ware nicht zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt eintrifft.
V. Druckvorlagen, Muster, Personalisierungsdaten
1. Die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Druckvorlagen, Muster, Personalisierungsdaten etc. sind uns unentgeltlich und rechtzeitig zu überlassen.
2. Unterlässt der Besteller eine ihm obliegende Mitwirkungs-handlung, stellt er uns insbesondere nicht innerhalb angemessener Zeit, d.h. bis längstens 13 Monate nach Auftragserteilung, sämtliche der zur Personalisierung der Karten erforderlichen Daten zur Verfügung, hat uns der Besteller den dadurch verursachten Schaden und Mehraufwand zu ersetzen. Wahlweise können wir anstelle des uns konkret entstandenen Schadens und Mehraufwands 20 % der vereinbarten Vergütung als Pauschale verlangen, sofern der Besteller keinen niedrigeren Schaden nachweist.
3. Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2 können wir dem Bestel-ler auch eine angemessene Frist zur Nachholung der ihm obliegen-den Mitwirkungshandlung setzen mit der Erklärung, den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf zu kündigen. Wird der Vertrag sodann durch uns gekündigt, können wir neben der Entschädigung nach Ziffer 2 den uns für bereits geleistete Arbeiten zustehenden Anteil an der Gesamtvergütung verlangen. Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Für die Lagerung von Kundenmaterial, insbesondere der zur Personalisierung vorgesehenen Karten aus dem Bestand des Bestellers, berechnen wir dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von EUR 10,00 je angefangenem Quadratmeter Lagerfläche. Eine Rückführung der Ware durch uns erfolgt nur gegen Vorkasse.
4. Der Besteller trägt die Verantwortlichkeit für die Verwendung von Rechten Dritter. Wir gehen davon aus, dass der Besteller die Rechte an den uns überlassenen Druckvorlagen, ganz gleich in welcher Form, besitzt. Eine Prüfungspflicht unsererseits besteht nicht.
5. Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so bleiben die Rechte an von uns im Kundenauftrag gefertigten Fotografien, Grafiken und Texten bei uns.
6. Filme, Druckplatten und sonstige Bestandteile der Druckvorstufe bleiben unser Eigentum.
7. Auf Wunsch archivieren wir digitale Daten zu den jeweils gültigen Preisen. Jedoch wird eine Garantie für die Gebrauchsfähigkeit der Daten nicht gegeben. Eine Haftung für Datenverlust übernehmen wir nicht.
VI. Eigentum
1. Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen ausdrücklich vor.
2. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungs-gemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an uns Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürften der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller. Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig.
3. Gegenstände, die dem Besteller von uns zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil des Auftrags als solchem sind (z.B. Entwürfe etc.), bleiben in unserem Eigentum.
4. Der Besteller verpflichtet sich, uns von etwaigen Pfändungen unverzüglich zu unterrichten.
5. Gegen Besteller, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits ver-mögenslos waren und daher unsere berechtigten Forderungen nicht begleichen, gehen wir stets auch strafrechtlich vor.
VII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
2. Voraussetzung für die Gewährleistung der inhaltlichen Richtig-keit und Farbechtheit von Drucksachen/ Druckvorlagen/Filmen/ digitalen Daten ist die unterschriebene Freigabe eines Andrucks oder die Lieferung von Filmen mit Andruck. Verlangt oder liefert der Besteller keinen Andruck, so liegt das Risiko für etwaige Druck-fehler oder Farbabweichungen in jedem Fall uneingeschränkt beim Besteller. Dies gilt auch bei Nennung von Farbangaben wie etwa der HKS-Tabelle.
3. Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2 können wir dem Bestel-ler auch eine angemessene Frist zur Nachholung der ihm obliegen-den Mitwirkungshandlung setzen mit der Erklärung, den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf zu kündigen. Wird der Vertrag sodann durch uns gekündigt, können wir neben der Entschädigung nach Ziffer 2 den uns für bereits geleistete Arbeiten zustehenden Anteil an der Gesamtvergütung verlangen. Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Für die Lagerung von Kundenmaterial, insbesondere der zur Personalisierung vorgesehenen Karten aus dem Bestand des Bestellers, berechnen wir dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von EUR 10,00 je angefangenem Quadratmeter Lagerfläche. Eine Rückführung der Ware durch uns erfolgt nur gegen Vorkasse.
4. Der Besteller trägt die Verantwortlichkeit für die Verwendung von Rechten Dritter. Wir gehen davon aus, dass der Besteller die Rechte an den uns überlassenen Druckvorlagen, ganz gleich in welcher Form, besitzt. Eine Prüfungspflicht unsererseits besteht nicht.
5. Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so bleiben die Rechte an von uns im Kundenauftrag gefertigten Fotografien, Grafiken und Texten bei uns.
6. Filme, Druckplatten und sonstige Bestandteile der Druckvorstufe bleiben unser Eigentum.
7. Auf Wunsch archivieren wir digitale Daten zu den jeweils gültigen Preisen. Jedoch wird eine Garantie für die Gebrauchsfähigkeit der Daten nicht gegeben. Eine Haftung für Datenverlust übernehmen wir nicht.
VI. Eigentum
1. Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen ausdrücklich vor.
2. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungs-gemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an uns Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürften der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller. Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig.
3. Gegenstände, die dem Besteller von uns zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil des Auftrags als solchem sind (z.B. Entwürfe etc.), bleiben in unserem Eigentum.
4. Der Besteller verpflichtet sich, uns von etwaigen Pfändungen unverzüglich zu unterrichten.
5. Gegen Besteller, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits ver-mögenslos waren und daher unsere berechtigten Forderungen nicht begleichen, gehen wir stets auch strafrechtlich vor.
VII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
2. Voraussetzung für die Gewährleistung der inhaltlichen Richtig-keit und Farbechtheit von Drucksachen/ Druckvorlagen/Filmen/ digitalen Daten ist die unterschriebene Freigabe eines Andrucks oder die Lieferung von Filmen mit Andruck. Verlangt oder liefert der Besteller keinen Andruck, so liegt das Risiko für etwaige Druck-fehler oder Farbabweichungen in jedem Fall uneingeschränkt beim Besteller. Dies gilt auch bei Nennung von Farbangaben wie etwa der HKS-Tabelle.
3. Gleiche Druckfarben erscheinen auf ungleichen Papiersorten ungleich. So erscheinen auch Druckfarben, die auf Plastik gedruckt werden, ungleich jenen, die auf Papier oder einem Papier-Andruck gedruckt werden. Weitere Unterschiede entstehen durch unterschiedliche Druckmaschinen und -Verfahren (UV-Offsetdruck vs. konventionellem Offsetdruck) sowie unterschiedlicher Farbenhersteller. Vermeintliche Farbabweichungen, die auf o.a. Ursachen resultieren, sind also technisch bedingt und können daher nicht Gegenstand berechtigter Reklamationen sein.
4. Farbabweichungen entstehen auch durch Laminierung, welche für den Schutz hochwertiger Karten unabdingbar ist. Wir empfehlen, laminierte Freigabemuster zu bestellen. Ohne laminierte Freigabemuster können laminatbedingte Farbabweich-ungen nicht Gegenstand berechtigter Reklamationen sein.
5. Ausgeschlossen ist eine Gewährleistung bei ausschließlich tele-fonischer Übermittlung relevanter Informationen.
6. Sogenannte “Blitzer” können nur dann Grund für eine Rekla-mation sein, wenn der Kunde bei der Druckvorstufe durch fachgerechte Maßnahmen (z.B. Überfüllung) alle Möglichkeiten zur Verhinderung von Blitzern getroffen hat und Blitzer somit Folge des von uns zu verantwortenden Druckvorganges wären.
7. Beim Laminiervorgang entstehen durch Berührung des Laminats mit den Heizschuhen Schleifspuren, die je nach Farbgebung der Karte mehr oder weniger sichtbar sein können. Diese Schleifspuren sind produktions- und materialbedingt und können nicht Gegen-stand berechtigter Reklamationen sein.
8. Ist der Besteller Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach An-lieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen und wenn sich dabei ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Wo-che nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen. Für die Recht-zeitigkeit der Rüge ist der Poststempel bzw. Eingangsstempel des Beförderungsunternehmens auf dem Briefumschlag maßgeblich.
9. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
10. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werks beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
11. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller vom Unter-nehmer zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacher-füllung fehl, hat der Besteller dem Unternehmer eine weitere Frist zur Nacherfüllung von mindestens 2 Wochen zu setzen. Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist kann der Besteller wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
12. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit der Unter-nehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse be-schränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausge-schlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz beruhen.
VIII. Pflichtverletzung
1. Für Pflichtverletzungen haften wir dem Besteller nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverstößen.
2. Wir haften grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haften wir nicht.
IX. Mehr- oder Minderlieferung
1. Wir haben das Recht auf fertigungsbedingte Mehr- oder Minder-lieferung von 10 % der Bestellmenge. Die Berechnung der Mehr- oder Minderlieferung erfolgt zu dem vereinbarten Preis für die ursprüngliche Bestellmenge. Es kann gegen zu vereinbarenden Mehrpreis stückgenaue Lieferung gesondert vereinbart werden.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
X. Risikoverteilung
Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor Entgegen-nahme und Abnahme durch den Besteller durch objektiv unab-wendbare, von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, insbesondere durch Gewalt, Krieg, Aufruhr oder Naturereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, Sturmfluten, Grund-wasser, Wind, Regen, Schnee und Eis, so behalten wir gleichwohl unseren Anspruch auf Vergütung. Neben den bereits ausgeführten Leistungen sind uns außerdem die Kosten zu vergüten, die uns bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausge-führten Teils enthalten sind.
XI. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses
1. Der Besteller kann den Vertrag jederzeit bis zur Vollendung des Werkes kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Kündigt der Besteller, haben wir gleichwohl einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrags erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeiterkraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben.
3. Wir können bei vorzeitiger Vertragsauflösung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wahlweise die erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Vertragspreisen abrechnen und den für nicht geleistete Arbeiten entsprechenden Teil der Vergütung abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen in Höhe von 80 %, mithin insgesamt 20 % des Resthonorars, als Schadensersatz verlangen, sofern der Besteller im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist.
4. Der Besteller ist im Falle einer Kündigung gemäß Ziffer 1 verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere Fertig- und Halbfertigprodukte, Zug um Zug gegen Zahlung der gemäß Ziffer 2 und 3 geschuldeten Vergütung abzunehmen.
XII.Entsorgung von Kundenmaterial nach Vertragsbeendigung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung oder Rücktritt sind wir berechtigt, das noch in unserem Besitz befindliche Kundenmaterial auf Kosten des Bestellers zu entsorgen, wenn die Ware nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung bei uns abgeholt und uns innerhalb dieser Frist auch kein Auftrag zur Rücksendung der Ware gegen vorherige Verauslagung der notwendigen Versandkosten erteilt wird.
Für die Lagerung von Kundenmaterial nach Vertragsbeendigung berechnen wir dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von EUR 10,00 je angefangenem Quadratmeter Lagerfläche. Eine Rückführung der Ware durch uns erfolgt nur gegen Vorkasse.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der Firma Abt Plastikkarten GmbH.
2. Soweit es sich beim Besteller um einen Kaufmann, eine jurist-ische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Sitz der Firma Abt Plastikkarten GmbH. Klageerhebung am gesetzlichen Gerichts-stand des Bestellers behalten wir uns vor.
3. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
XIV. Teilunwirksamkeit
Die Ungültigkeit einer der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.